Selbstzahler

Finanzierungsmöglichkeiten

Sie haben die Möglichkeit, die Studiengebühren monatlich, jährlich oder in einem Betrag zu begleichen.
Bei Interesse an einem zinsgünstigen Studienkredit vermitteln wir gern einen Ansprechpartner bei unserer Hausbank. Damit können Sie die monatliche finanzielle Belastung reduzieren.

Wir haben für Sie nachfolgend einige empfehlenswerte Alternativen zur Studienfinanzierung zusammen gestellt. Zur gezielten Recherche nach individuellen Fördermöglichkeiten empfehlen wir die Förderdatenbank.

Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds

In Sachsen und Thüringen werden berufsbegleitende Studiengänge mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Informationen erhalten Sie bei der Sächsischen Aufbaubank und bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Aufwendungen für das berufsbegleitende Studium können Sie als Werbungskosten in voller Höhe von der Steuer absetzen. Weitere Informationen erteilen Ihnen Finanzämter oder Steuerberater.
Nachfolgend können Sie zwei Rechenbeispiele downloaden.

BAföG

Prinzipiell ist auch eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich. In der Regel besteht jedoch kein Förderanspruch für Studierende, die sich berufsbegleitend weiterbilden, da das BAföG einkommensabhängig berechnet wird. Weitere Informationen zum BAföG lesen Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Bildungsprämie

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Programm Bildungsprämie eingeführt, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren. Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

Bildungsfonds und -kredite

Die Bundesregierung bietet einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Viele Banken und Sparkassen haben Modelle der Studienfinanzierung, wie z.B. so genannte Bildungsfonds. Lassen Sie sich von Ihrem Kreditinstitut beraten, welche Möglichkeiten sich Ihnen hier bieten.

Bildungsurlaub

In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer/innen außerdem die Möglichkeit, sich zur Weiterbildung für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit bezahlt freistellen zu lassen. Im Land Brandenburg sind das beispielsweise zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Die Angebote einer staatlich anerkannten Hochschule gelten als anerkannt (siehe z. B. § 11 Absatz 1 BiUrlG und § 7 Absatz 2 BFV).

Förderung durch Arbeitgeber

Über die institutionellen Möglichkeiten hinaus haben erfahrungsgemäß auch Arbeitgeber und Dienstherren oftmals großes Interesse an der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter und somit die entsprechende Bereitschaft, sie dabei zu unterstützen.
Es gibt hier mehrere Möglichkeiten:
  • Übernahme der Studiengebühren (ganz oder teilweise)
  • Bezahlung der Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Freistellung der Studierenden für Präsenzveranstaltungen.