Fragen und Antworten

Fragen rund um´s Studium

Wir haben für Sie einen Frage-Antwort-Katalog mit häufig gestellte Fragen zusammengestellt. Ob allgemeine Fragen oder spezielle Fragen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen, hier finden Sie erste Antworten.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gern persönlich für weitere Fragen zur Verfügung!

1. Welche Vorteile bietet Ihnen ein Studium an der Steinbeis-Hochschule Berlin?


Die Steinbeis Hochschule Berlin (SHB) ist eine staatlich anerkannte private Hochschule, die den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft fördert. Im Rahmen des innovativen Projekt-Kompetenz-Studiums wird aktuelles, umsetzungsorientiertes Wissen vermittelt - Theorie und Praxis werden optimal aufeinander abgestimmt: Neben der wissenschaftlichen Grundausbildung an der Hochschule bearbeiten die Studierenden ein konkretes Projekt in der Einrichtung oder im Unternehmen. Alle Projekte werden von den Dozenten der Hochschule betreut und begleitet.

Die Steinbeis-Hochschule Berlin besteht derzeit aus ca. 60 Steinbeis-Transfer-Instituten mit insgesamt rund 400 Lehrkräften. Daneben nutzt die SHB die Fachkompetenz und die Transfererfahrung von Experten im weltweiten Transfernetz der Steinbeis Stiftung und pflegt enge Kontakte zu renommierten Universitäten und Forschungseinrichtungen im In- und Ausland.

Für ein Studium an der Steinbeis-Hochschule Berlin spricht:
  • staatlich und international anerkannter akademischer Hochschulabschluss
  • Studium auch ohne Abitur unter besonderen Voraussetzungen
  • berufsbegleitend studieren und weiter Gehalt beziehen
  • unmittelbarer Wissenstransfer in die berufliche Praxis
  • flexibles Lernen durch einen hohen Selbstlernanteil und gut dosierte Präsenz-Seminare
  • praxisnahe, aktuelle Studieninhalte
  • fachkompetente Dozenten aus Wissenschaft und Praxis
  • Netzwerk-Aufbau
  • individuelle Betreuung

2. Sind die Studienabschlüsse der privaten Hochschule gleichwertig mit denen der Staatlichen?


Ja. Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat unsere Hochschule staatlich anerkannt. Die Steinbeis Hochschule Berlin (SHB) hat somit die gleichen Rechte wie die staatlichen Hochschulen:
  • Abnahme der mit den Studiengängen verbundenen Prüfungen
  • Verleihung akademischer Grade
  • Ausstellung von Prüfungszeugnissen und Urkunden

3. Kann ich auch ohne Fachhochschulreife / Abitur studieren?


Gemäß unserer Rahmenstudienordnung (§3) können wir auch Bewerber/innen ohne Abitur zum Studium zulassen.

Zum Bachelor-Studium zugelassen werden kann, wer

  • die Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzt und eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Praxis bzw. in einer Ausbildung (in der Regel nach dem Erwerb der Hochschulzulassungsberechtigung) nachweisen kann.

  • als beruflich Qualifizierter eine Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen Regelungen bestanden hat (auch vergleichbare Qualifikation auf Grund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich), eine Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne des § 34 des Schulgesetzes oder eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Bundesland
abgeschlossen hat.

  • als beruflich Qualifizierter in einem zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlichen Beruf eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat und im erlernten Beruf mindestens drei Jahre tätig war.

In jedem Fall führen wir eine Eignungsprüfung (Assessement) durch.

4. Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz?


Schicken Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die Akademie für öffentliche Verwaltung und Recht. Wir benötigen von Ihnen neben dem ausgefüllten Bewerbungsbogen:
  • Schulabschlusszeugnis
  • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung
  • tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)
  • Nachweis über Ihre bisherige Berufstätigkeit
  • ggf. Weiterbildungszeugnisse
  • ggf. Nachweis über Hochschulabschluss
  • zwei Passbilder

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen setzt sich die Studiengangsleitung mit Ihnen in Verbindung.
Lesen Sie mehr über das Bewerbungsverfahren und laden Sie sich Ihren Bewerbungsbogen herunter.

5. Welche Dienstleistungen beinhalten die Studiengebühren?


In den Studiengebühren sind enthalten:
  • die Teilnahme an allen Präsenzseminaren
  • die Nutzung der Lernplattform Moodle inkl. Seminarunterlagen als Download
  • die wissenschaftliche Begleitung und Betreuung der Studienarbeit, Projektstudienarbeit und Thesis
  • die individuelle Betreuung durch die Mitarbeiter und Lehrkräfte
  • die Bewertung der Erstprüfungen inkl. Möglichkeit der Einsichtnahme
  • die Unterstützung bei der Auswahl und Umsetzung des Studienprojektes.

Nicht inbegriffen sind Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Kosten für vertiefende Literatur.
Die Kosten für Zusatzleistungen entnehmen Sie bitte unserem Katalog der Verwaltungsgebühren.

6. Welche Fördermöglichkeiten gibt es?


Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich Ihr Studium fördern zu lassen:

Werbungkosten: Sie können die Aufwendungen für das berufsbegleitende Studium als Werbungskosten in voller Höhe von der Steuer absetzen. Weitere Informationen erhalten Sie von den Finanzämtern oder einem Steuerberater.

Bildungskredit: Die Bundesregierung bietet einen zinsgünstigen einkommensunabhängigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Viele Banken und Sparkassen haben Modelle der Studienfinanzierung. Lassen Sie sich von Ihrem Kreditinstitut beraten, welche Möglichkeiten sich Ihnen hier bieten.

Bildungsprämie: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat dieses Programm eingeführt, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren. Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

BAföG: Prinzipiell ist eine Förderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich. (In der Regel besteht jedoch kein Förderanspruch für Studierende, die sich berufsbegleitend weiterbilden, da das BAföG einkommensabhängig berechnet wird.)

Begabtenförderung: Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung bietet mit dem Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium gleich zwei Stipendienprogramme an. Die Förderung im Weiterbildungsstipendium richtet sich gezielt an begabte junge Leute unter 25 Jahren.

Stiftungsstipendium: Die Hans-Böckler-Stiftung fördert das Studium engagierter und begabter Arbeitnehmer/innen durch Vergabe von Studienbeihilfen und ideelle Förderung. Die Auswahlrichtlinien entnehmen Sie bitte der Internetseite.

Arbeitgeber: Auch der Arbeitgeber hat mehrere Möglichkeiten, das Studium zu unterstützen, z.B durch:
  • Übernahme der Studiengebühren (ganz oder teilweise)
  • Bezahlung der Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Freistellung der Studierenden für Präsenzveranstaltungen

Bildungsurlaub: In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer/innen außerdem die Möglichkeit, sich zur Weiterbildung für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit bezahlt freistellen zu lassen. Die Angebote einer staatlich anerkannten Hochschule gelten als anerkannt (siehe z.B. § 11 Absatz 1 BiUrlG und § 7 Absatz 2 BFV).

7. Was erwartet mich beim SHB-Assessment?


Das Assessment an der Steinbeis Hochschule Berlin (SHB) wird in Form eines Bewerbertages durchgeführt.
Es dient der Auswahl von Studienplatzbewerbern, die das Potential haben, ein anspruchsvolles Studium neben dem Beruf erfolgreich zu meistern. Dabei überprüfen wir vor allem das Interesse am Studiengang und die notwendige Lern- und Leistungsbereitschaft.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Link zum Bewerbungsverfahren.

8. Muss ich bei allen Seminaren anwesend sein?


Zu den Seminartagen besteht Anwesenheitspflicht. Die Präsenzzeiten an der Hochschule sind in die Credit Points eingerechnet. Bei Fernbleiben vom Seminar ist ein Attest vorzulegen. Die Seminarinhalte sind auf jeden Fall selbstständig durch den Studierenden nachweislich nachzuarbeiten. Im Rahmen der Seminartage finden regelmäßig schriftliche Prüfungen statt. Eine Klausur muss als nicht bestanden gewertet werden, wenn der Studierende ohne wichtigen Grund zu dem Termin nicht erscheint.

9. Welche Folgen hat ein Krankheitsfall?


Bei längerer Krankheit kann sich der Studierende von uns beurlauben lassen. Er hat dann die Möglichkeit - nach Abstimmung mit der Studiengangskoordinatorin - in den nachfolgenden Studiengang wieder einzusteigen.

10. Was geschieht, wenn ein Seminar oder ein Studiengang nicht zustande kommt?


Wir behalten uns vor, bei zu geringer Anzahl von Bewerbungen oder Anmeldungen oder aus anderen zwingenden Gründen Veranstaltungen abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahme- oder Studiengebühren werden Ihnen ohne Abzug zurückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Bei Verhinderung eines Referenten verpflichten wir einen Ersatzreferenten. Der Einsatz von Ersatzreferenten stellt keinen Stornierungsgrund dar. Unsere Dozenten sind stets bemüht, ihre Seminarkonzepte den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Nur wenn kein Ersatzdozent verfügbar ist, wird der Seminartermin verschoben.

11. Habe ich ein Rücktrittsrecht vom Studienvertrag?


Der Studienvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich abzufassen und zu begründen. Die Frist läuft ab Datum des Eingangs des Kündigungsschreibens. Eine Kündigung, unabhängig von welcher Seite, führt in jedem Fall automatisch zur Exmatrikulation.

12. Welchen finanziellen Mehrwert hat ein Studium für mich?


Rechenbeispiel:
Als Beispiel für den Vorteil der Absolvierung eines Masterstudiums könnte man einen Wechsel in der Besoldung von E 9 (Vb/IVc) von 2607,28 Euro (TVöD) nach A 9 2519 Euro (BBesG) annehmen. Im Brutto würde sich eine Verschlechterung ergeben, aber da zuzüglich der Familienzuschlag gezahlt wird, der im Tarifrecht weggefallen ist, würde eine Verbesserung entstehen. Außerdem entfällt die Sozialversicherungspflicht. Die Nettobezüge sind also im Durchschnitt ca. 500 - bis 750 Euro höher als bei den Tarifbeschäftigten.

Ihre Chance:
Die AOEV bietet sowohl den Dienstherren als auch den weiterbildungsinteressierten Bediensteten und Tarifbeschäftigten an der Praxis ausgerichtete Studiengänge an. Während die Dienstherren über duale Ausbildungsausrichtung den größten Nutzen aus dem nicht Theorie-überlasteten Studium für sich und ihre geförderten Bediensteten ziehen und so unmittelbar die Qualität Ihrer Bediensteten im Aufstieg oder bei der Beförderung steuern können (Personalentwicklung), schaffen sich die weiterbildungsinteressierten Bediensteten und Tarifbeschäftigten eine zusätzliche Chance für Aufstieg und Beförderung. Diese wird einerseits durch das erlangte Wissen und die Bewertung dieses Wissenszuwachses dokumentiert, zum anderen durch das eigene Weiterbildungsengagement, einschließlich der Fähigkeit eine geeignete praxisorientierte Studieneinrichtung zu finden sowie auch eine Würdigung ihres finanziellen Engagements zur Mehrung des eigenen Wissens.

13. Wann erhalte ich mein Zertifikat bzw. mein Abschlusszeugnis?


Sobald der letzte Leitungsnachweis Ihres Zertifkatskurses bzw. Studiums bewertet wurde, erstellen wir Ihr Zertifikat bzw. ein umfangreiches Abschlusszeugnis. Dieses wird in unserer Stuttgarter Zentrale vom Hochschulpräsidenten persönlich unterschrieben. Nach ca. 6-12 Wochen erhalten wir die Dokumente zurück und leiten diese direkt an Sie weiter.