Grußwort
Fast anderthalb Millionen Menschen in Deutschland werden rechtlich betreut, überwiegend durch Familienangehörige, die diese Aufgabe ehrenamtlich übernehmen. Außerhalb des Ehrenamtes darf zum Betreuer nur bestellt werden, wer über eine fachliche Eignung verfügt. Die Entwicklung von Eignungskriterien für freiberufliche Betreuer, Vereins- und Behördenbetreuer ist eine Aufgabe, die von der Praxis und betreuungsrelevanten Wissenschaften der Betreuungsarbeit zu erfüllen ist.
Rechtliche Betreuung unterstützt behinderte oder psychisch kranke Menschen bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit und schützt sie davor, sich selbst zu schädigen. Sie ist orientiert an der Selbstbestimmung des Einzelnen und seinen individuellen Bedürfnissen. Die Betreuertätigkeit ist daher gekennzeichnet durch hohe Anforderungen an personale und fachliche Kompetenzen des Betreuers. Die beiden großen Berufsverbände arbeiten gemeinsam an einem Berufsbild, das alle Fähigkeiten und Kompetenzen eines rechtlichen Betreuers erfasst und auf dessen Grundlage Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen konzipiert werden können. Dies geht weit über die Vermittlung juristischen Grundwissens hinaus.
Vor diesem Hintergrund entwickelte die staatlich anerkannte private Steinbeis-Hochschule Berlin bereits 2006 den bundesweit einzigartigen berufsbegleitenden Bachelorstudiengang „Betreuung und Vormundschaft“, der sich inhaltlich an den Anforderungen aus Praxis und Politik orientiert. Jährlich startet am Hochschulstandort Berlin ein Durchgang mit Studierenden aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Absolventen loben das gewachsene Interesse und die Akzeptanz durch Gerichte, Rechtspfleger und Institutionen innerhalb ihres Netzwerkes. Die Qualität des Studiums wächst jährlich durch das Engagement der Lehrbeauftragten, die Arbeit des wissenschaftlichen Beirats und nicht zuletzt das Feedback der Studierenden und Absolventen. Kooperationen mit verschiedenen Bildungsträgern unterstützen das Lernen, indem die Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen ermöglicht wird.
Der berufsbegleitende Studiengang „Betreuung und Vormundschaft“ schlägt den Bogen von rechts- über wirtschafts- zu sozialpädagogischen Angeboten und bietet eine optimale Unterstützung der Tätigkeit als Berufsbetreuer. Die Studierenden lernen nicht nur Theorien und Modelle auf akademischem Niveau kennen, sondern wenden diese im Rahmen ihres eigenen Studienprojektes an. So werden viele Fachthemen bearbeitet, die auf Fachtagungen und Kongressen regelmäßig diskutiert werden. Nicht selten wird ein Absolvent nach dem Studium selbst als Dozent und Trainer eingesetzt, um im Netzwerk Spezialthemen zu vermitteln. Die Steinbeis-Hochschule ist stolz auf das gelungene Pilotprojekt und die erfolgreich abgeschlossenen Studiendurchgänge.
Als ehemalige Leiterin einer Betreuungsbehörde und Vorstandsmitglied des Betreuungsgerichtstages e.V. übernehme ich gern die Schirmherrschaft für den bundesweit immer noch einzigartigen Studiengang „Betreuung und Vormundschaft“, der es Praktikern ermöglicht, einen akademischen Hochschulabschluss zu erwerben, ohne die Erwerbstätigkeit aufgeben zu müssen.
Brunhilde Ackermann